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Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater (HWK)  Maurer und Betonbauer
beschränkt auf Bau, Montage u. Reparatur von Schornsteinen aus
Edelstahl und Kunststoff, sowie Hausschornsteinen und Schornsteinköpfen 
Fachkraft für Lüftungstechnik (HWK) und Rauchwarnmelder
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Energienews


08.03.2018

Hausbesitzer haftet für Schäden an Nachbarhaus

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline D-AH (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, engagierte ein Ehepaar einen Dachdecker, um das Flachdach ihres Hauses reparieren zu lassen. Der Handwerker arbeitete mit Heißkleber und verursachte dabei einen Brand, der das Haus komplett zerstörte. Dabei entstanden außerdem große Schäden am Haus der Nachbarin. Für diese Schäden kam zunächst die Versicherung der Nachbarin auf, doch die forderte nun Ersatz für ihre Ausgaben. Und weil der Dachdecker inzwischen insolvent war, verklagte die Versicherung nun die Hausbesitzer und forderte knapp 98.000 Euro.

Der Bundesgerichtshof gab der Versicherung recht. Demnach haften die Hauseigentümer für die Schäden, die der Dachdecker an fremden Häusern und Grundstücken verursacht hat. „Ob sie bei der Wahl des Handwerkers sorgfältig genug vorgegangen sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle“, erklärt D-AH-Rechtsanwalt Dr. Andreas Pagiela. Ausschlaggebend für die Einschätzung der Richter war vielmehr, dass die Hausbesitzer mit der Beauftragung des Handwerkers die Gefahrensituation ermöglicht hatten. Hinzu kam, dass die Nachbarin nichts tun konnte, um den Schaden zu verhindern und dass der so groß war, dass sie ihn nicht einfach hinnehmen musste.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater